Return of Goods Policy - Rückwarenbestimmung
der BOWA-electronic GmbH & Co. KG,
Heinrich-Hertz-Straße 4-10, 72810 Gomaringen
für die Rücksendung von Produkten und Waren, die im Rahmen von Vertriebsverträgen oder anderen Kaufverträgen von BOWA bezogen wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Rückwaren sind Waren und Vertragsprodukte, die ein Vertragspartner von BOWA im Rahmen von Vertriebs- oder Kaufverträgen bezogen hat und die er an BOWA zurückschickt.
Keine Rückwaren sind Waren und Produkte von BOWA, die nicht direkt und/oder in rechtsmäßiger Art und Weise von BOWA bezogen wurden. Ausgeschlossen sind davon damit insbesondere Waren und Produkte, die über Dritte bezogen wurden.
2. Soweit ein Vertragspartner zur Rücksendung von Produkten und Waren berechtigt ist, sind die Rückwaren ordentlich verpackt und transportgeschützt an den Geschäftssitz von BOWA zurückzusenden. Der Rücksendung sind für die darin enthaltenen Rückwaren jeweils die Bestelldaten, Lieferscheine und Rechnungen beizufügen.
3. Rückwaren, auch Reklamationen, müssen grundsätzlich in einem Zustand sein, in dem das annehmende Personal nicht gefährdet werden kann. Eingehende Rückwaren, die nicht eindeutig als solche erkannt werden können, werden von BOWA kostenpflichtig entsorgt.
4. Sofern es sich nicht um Reklamationen, Mängel, Rückgaben aus Probebestellungen, Falschbelieferungen oder anderen von BOWA zu verantwortenden Falschlieferungen handelt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Rückwaren werden nur nach vorheriger, schriftlicher Bestätigung und Genehmigung von BOWA angenommen.
b) Sterilartikel werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
c) Auslaufartikel werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
d) Sonderanfertigungen sowie alle Artikel, die nicht im Standardlieferprogramm „BOWA“ sind, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
e) Die Genehmigung einer Rückgabe erfolgt grundsätzlich dann, wenn
- die obigen Ausschlusskriterien nicht erfüllt sind,
- die Waren nicht später als drei Monate nach Rechnungsstellung und Versand zur Rückgabe angemeldet werden,
- die Waren noch originalverpackt sind.
f) BOWA berechnet 10% vom Netto-Warenwert oder wenigstens € 75,00 für die Bearbeitung und zieht diese vom jeweiligen Gutschriftwert ab.
g) Versandkosten der ursprünglichen Lieferungen werden nicht erstattet.
h) Rücktransportkosten hat der Absender zu tragen; BOWA ist frei Haus zu beliefern.
Revision: 09/2020
PDF-Download: Rückwarenbestimmung